Waldesruh Waldfriedhöfe – bietet seit 1999 Naturbestattungen an. Die Alternative zum Friedhof.

Kostenübersicht der Nutzungsrechte


Ein Baum als letzte Ruhestätte.
Beim Familien-/Partnerbaum sind bis zu 12 Plätze für Bestattungen möglich. Sie bestimmen selbst, wer an ihrem Baum beigesetzt wird. Die Liegezeit beträgt 99 Jahre ab Eröffnung des Waldesruh-Standortes. Als Vorsorge für Ihre Familie und kommende Generationen wird die Wahl des Baumes normalerweise zu Lebzeiten getroffen. Tierbestattungen sind nach der Kremation an Ihrem Baum erlaubt.

Ein Platz am Gemeinschaftsbaum. Hier legen Sie bereits zu Lebzeiten fest, dass Sie nach Ihrem Tod in einem Waldesruh-Platz beigesetzt werden möchten. Ein Angebot für Einzelpersonen, zwei Menschen, die sich nahestehen, für Ehepartner, Lebenspartner, Geschwister oder Freunde. Als Vorsorge sind auch Reservationen mehrerer Bestattungsanteile möglich. Oder Sie überlassen diese Entscheidung über den Waldesruh-Standort zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Angehörigen. Die Liegezeit beträgt hier auch 99 Jahre ab Eröffnung des Waldesruh-Standortes.

Ein Platz am anonymen Baum. Einen Platz inklusive einer Bestattung am anonymen Baum, bieten wir finanziell nicht leistungsfähigen Familien kostenlos. Dafür bitten wir Sie, um eine schriftlich Anfrage an unser Sekretariat.

Aschenstreuung. Eine gewünschte Aschenausstreuung in einem unserer Waldfriedhöfe ist nach Vereinbarung möglich.

Kosten. Baumbestattungen mit einer Liegezeit bis zu 99 Jahren, sind je nach Ihren Vorstellungen und Wünschen ab CHF 1`490 bis CHF 5`970 möglich. Für eine Offerte und eine unverbindliche persönliche Führung nach Vereinbarung an. Rufen Sie uns jederzeit unter Tel. 071 912 12 04 an!

Zahlungsart. Sie bezahlen in einem einmaligen Betrag direkt an die Waldesruh GmbH, oder in einzelnen Monatsbeiträgen. Die Finanzierung ist mit einer Anzahlung von CHF 1‘490 und dem Restbetrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten zinslos möglich. Wir beraten Sie gerne.

Waldordnung: Es ist strengstens verboten, im Waldfriedhof Plastik- und Metallgegenstände am Baum und im Wald allgemein abzulegen! Hingegen Blumen und Kränze aus organischem Material sind natürlich erlaubt.