Waldesruh Waldfriedhöfe – bietet seit 1999 Naturbestattungen an. Die Alternative zum Friedhof.

Dokumente / Waldordnung


Nach der Übernahme Ihres persönlichen Baumes erhalten Sie einen Situationsplan des Waldfriedhofs und ein Nutzugsrecht in Form einer Plastik-Karte zu Ihren Akten die Sie berechtigt, Ihren Baum jederzeit zu besuchen und eigenständig Bestattungen durchzuführen.

Unsere Dienstleistung der Bestattungshilfe kann auch jederzeit Angefordert werden und wird mit ca. 3 Stunden Aufwand in Rechnung gestellt.

Waldordnung:

Es ist forstrechtlich verboten, im Waldfriedhof Schilder, Kerzen, Pflanzen, Blumen oder sonstigen Schmuck am Baum abzulegen! Bei Nichteinhaltung wären wir angehalten diese unter Kostenfolge zu entfernen. Wir bitten Sie dieser Weisung Folge zu leisten, besten Dank im Voraus!

Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung Wald
Forstkreis 2

Für weitere Fragen rufen Sie uns an Tel. 071 912 12 04.